Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Neufassungen |
Antragsteller*in: | Julia Krux, Veron Lehmann (MSM Uni Duisburg, Uni Bremen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.05.2024, 15:07 |
NF2: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien
Antragstext
Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen
Initiativen und Gremien.
Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen
hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und
nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb
fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von
studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu
verbessern.
Die Höchstfördergrenze ist in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl
von 200 Studierenden nicht zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen
und Fortbildungsseminare erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Immer öfter
haben studentische Konferenzen und Tagungen über 300 Interessenten - zum
Beispiel hat die BuFaK WiWi, als eine der größeren Konferenzen in den letzten
Semestern weit über 200 Teilnehmende, bei ungefähr 80 beteiligten Fachschaften
von ca. 210 WiWi Fachschaften in Deutschland. Wegen der fehlenden Förderung von
einer Teilnehmendenzahl von über 200 Personen mussten in den letzten Jahren
häufiger Teilnehmende (z.B. Leipzig 2023, Dortmund 2024 ca. 30%) abgelehnt
werden, da eine Durchführung der Konferenz mit den momentanen Mitteln nicht
möglich ist. Eine Anpassung der geförderten Teilnehmendenzahl auf mindestens 250
ist daher angebracht.
Des Weiteren ist die mit der Bekanntmachung vom 13. Dezember 2023¹ vollzogene
Anpassung von 40 € auf 45 € im Hinblick auf die seit dem Jahr 2021 drastisch
angestiegene Inflation nicht ausreichend. Betrachtet man 2018 als Basisjahr, so
ist die reelle Fördersumme trotz der letzten Erhöhung auf 37,16 € gesunken.
Daher fordert die BuFaK WiWi die Fördersumme auf 50 € zu erhöhen um diesen
Rückgang auszugleichen. Damit die Durchführung bundesweiter studentischer
Initiativen auch in der Zukunft gesichert bleibt, sollte der Förderungsbetrag
alle zwei Jahre mit Hinblick auf die Inflation überprüft und gegebenenfalls
angepasst werden.
Der Stichtag für die Antragseinreichung Ende März für einen Förderzeitraum im
darauffolgenden Jahr sehen wir für studentische Initiativen und Gremien als
schwer realisierbar. Der frühestmögliche Förderbeginn nach Antragsfrist liegt
sechs Monate in der Zukunft, der spätestmögliche Förderbeginn 18 Monate. Eine so
frühe Antragstellung ist je nach Veranstaltungstyp nicht realistisch und
erschwert die Planung erheblich. Eine zeitlich flexiblere Einreichung der
Anträge sollte möglich sein, um mehr Veranstaltungen fördern zu können, die zum
Zeitpunkt des bisherigen Stichtags gegebenenfalls noch nicht in Planung sind.
Wir erachten ein Modell mit zwei Stichtagen pro Jahr, die je zum Ende eines
Semesters liegen, als sinnvoll. Der Förderzeitraum könnte sich somit auf das
entsprechend übernächste Semester belaufen.
Die Forderung der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 5 € je teilnehmende Person auf 50 €.
● Zwei Stichtage pro Jahr für die Antragsfrist - im Idealfall am Ende eines
jeden Semesters für eine Förderung von Veranstaltungen im übernächsten Semester
Begründung
Das bisherige Positionspapier ist veraltet und teils umständlich formuliert. Dieses Positionspapier beinhaltet die aktuellen Zahlen und wurde hinsichtlich der Forderungen angepasst.
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