Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 5. Neufassungen |
Antragsteller*in: | Patrik Geloneck (Uni Göttingen) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 11.05.2024, 15:07 |
NF1: REFORMIERUNG DES KOOPERATIONSVERBOTS (ehemals A7)
Antragstext
Das Kooperationsverbot bezieht sich auf die Einschränkungen, die den Bund in
Deutschland daran hindern, direkt in Bildungsfragen einzugreifen. Diese
Einschränkungen wurden durch die Änderung im Grundgesetz in Art. 104c gelockert.
Die vorgenommene Lockerung erachten wir als nicht weitreichend genug und fordern
deshalb eine weitere Reformierung des Kooperationsverbotes.
Die BuFaK WiWi sieht das Kooperationsverbot mit als Ursache für eine ungleiche
Verteilung von Finanzierungsmitteln für Hochschulen. Das grundsätzliche Verbot
der Finanzierung der Hochschulen in nicht maßnahmenbezogenen Belangen, stellt
besonders finanzschwächere Bundesländer und somit auch deren Hochschulen vor
Probleme. Hierbei lehnen wir das Kooperationsverbot nicht grundsätzlich ab.
Stattdessen erstreben wir eine bedingungslose unabhängige Finanzierung von
Hochschulen, welche nicht die Inhalte von Forschung und Lehre beeinflussen darf.
Gegen einen Eingriff des Bundes in die Bildungsinhalte spricht sich die BuFaK
WiWi entschieden aus.
Begründung
Ergebnis des Barcamps zum Positionspapier A7
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