Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat (BuFaK Rat) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2024, 22:33 |
A3: Finanzierung von studentischen Initiativen und Gremien
Antragstext
Die BuFaK WiWi fordert eine angemessene Finanzierung von studentischen
Initiativen und Gremien ein.
Eine überregionale Vernetzung sowie Weiterbildungen und der Zugang zu anderen
hochschulbezogenen Veranstaltungen sollten allen Interessierten möglich sein und
nicht von der finanziellen Stärke einer Studierendenvertretung abhängen. Deshalb
fordert die BuFaK WiWi das BMBF auf, seine Vergabepraxis zur „Förderung von
studentischen Initiativen und Verbänden“ grundlegend zu überdenken und zu
verbessern. Seit dem Erlass des Ministeriums vom 18. Dezember 2018 [1] hat sich
die Vorlaufzeit, mit der die Mittel beantragt werden müssen, auf bis zu 16
Monate erhöht. Somit haben die bürokratischen Hürden und der bloße mit der
Antragsstellung verbundene Aufwand mit der damit geförderten Zielgruppe wenig
gemein.
Grundsätzlich scheint ein festes Abgabedatum für die Unterlagen beim BMBF wenig
sinnvoll. Eine Frist die variabel von der geförderten Maßnahme ist, mit einer
Vorlaufzeit von 4 Monaten, ist eher angemessen. Die Höchstfördergrenzen sowohl
in Bezug auf die maximal geförderte Teilnehmendenzahl, 200 Teilnehmende, sowie
die Höchstfördersumme von 40€ pro Teilnehmende pro Berechnungstag, sind nicht
mehr zeitgemäß. Viele bundesweite Konferenzen, Tagungen und Fortbildungsseminare
erreichen weit höhere Teilnehmendenzahlen. Dies spricht sowohl für vorhandenes
Interesse an solchen Veranstaltungen sowie der fachlichen Notwendigkeit.
Insbesondere die finanzielle Unterstützung durch das Bundesministerium für
Bildung und Forschung für die Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen
studentischer Verbände und anderer Organisationen ist nicht mehr zeitgemäß, da
die Förderbeträge pro Person seit dem Jahr 2008, sowie die maximal Förderfähige
Personenzahl 2018 nicht mehr angepasst worden sind. Damals wurde die maximal
geförderte Teilnehmendenzahl von 100 auf 150 erhöht und die Höchstfördersumme je
Maßnahmentag von 35€ auf 40€ erhöht. Heutzutage ist die Begrenzung auf 200
geförderte Teilnehmende wenig sinnvoll. Die größten studentischen Konferenzen
und Tagungen haben bereits bis zu 300 Teilnehmende. Eine Anpassung der
geförderten Teilnehmenden auf mindestens 250 ist daher angebracht. Die BuFaK
WiWi hat als eine der größeren Konferenzen in den letzten Semestern nahezu immer
weit über 200 Teilnehmende, bei ungefähren 70 beteiligten Fachschaften von ca.
210 WiWi Fachschaften in Deutschland. In Zeiten der Bologna Reform hat die
Schnelllebigkeit der studentischen Interessenvertretung rapide zugenommen. Um
auch weiterhin die qualitativ hochwertige Vertretung der Studierendenschaft
durch ihre Vertreter zu gewährleisten, muss gerade bei deren Weiter-, Fort- und
Ausbildung eine Verstetigung herbeigeführt werden. Die Fördersumme von 40€ pro
Berechnungstag pro Teilnehmende ist seit Jahren unverändert. Die Inflation hat
seit der letzten Erhöhung im Jahr 2008 die reale Höchstfördersumme mit dem
Basisjahr 1999 wieder auf die Fördersumme des Jahres 2006 fallen lassen, real
31,42 Euro je förderfähigen Teilnehmende. Um im Korridor der realen Förderung
von 31-35€ je Teilnehmende zu bleiben ist in den nächsten zwei Jahren somit eine
erneute Erhöhung von 5€ je förderfähigen Teilnehmende notwendig. Die Forderung
der BuFaK WiWi ist zusammengefasst:
● Erhöhung der förderfähigen Teilnehmendenzahl um 50 Personen von 200 auf 250
Personen.
● Einführung einer von der geförderten Maßnahme abhängigen Abgabefrist und
Verkürzung der Vorlaufzeit auf 4 Monate
● Erhöhung der Höchstfördersumme um 5€ je Teilnehmende auf 45€.
Quellen: [1] www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2223.html
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Kommentare
Remus :