Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat (BuFaK Rat) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2024, 22:36 |
A5: Forderung nach flexiblerem Übergang zwischen Bachelor und Masterstudiengängen durch kompetenzorientierte Zulassungskriterien
Antragstext
Die BuFaK WiWi vertritt die Position, dass es trotz der Intentionen der Bologna-
Reform weiterhin Hürden beim Übergang zwischen Bachelor- und Masterstudiengängen
gibt. Um diese Hürden abzubauen, müssen aus Sicht der BuFaK WiWi folgende
Aspekte bei der Formulierung von Zulassungskriterien beachtet werden:
1. Transparenz, Vergleichbarkeit und Nachvollziehbarkeit aller verwendeten
Kriterien.
2. Um die Qualität von Studium und Studierenden zu gewährleisten, empfiehlt die
BuFaK WiWi, relevante Kompetenzbereiche für die Zulassung im angemessenen ECTS-
Umfang zu fordern. Die Anerkennung von Modulen soll auf Basis einer Prüfung der
durch das Modul vermittelten Kompetenzen und deren Vergleich mit den notwendigen
Kompetenzen des Kompetenzbereiches beruhen.
3. Um finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten, sind bei jeglichen
Zulassungsund Bewerbungsverfahren soziale Härtefälle zu Berücksichtigen.
4. Potenziell subjektive Verfahren wie Motivationsschreiben und
Bewerbungsgespräche können für Bewerbungsverfahren genutzt werden. Hierbei ist
besonders auf Punkt 1 und 3 zu achten.
5. Die BuFaK WiWi setzt sich dafür ein, sonstige Kriterien wie fachspezifische
Praktika, sowie außerordentliches Engagement im vorherigen Studium positiv in
die Zulassung zu Masterstudiengängen einzubeziehen, da die dort erworbenen
Kompetenzen positiv zur Erreichung der Qualifikationsziele beitragen. Hierbei
ist insb. auf Punkt 1 zu achten.
6. Die ausschließliche Verwendung der (Durchschnitts-)Note bewertet die BuFaK
WiWi als unzureichend.
7. In Bezug auf kostenpflichtige Aufnahmetests wird auf das Positionspapier
„Abschaffung kostenpflichtiger Tests aus Voraussetzung zur Aufnahme zu
Studiengängen” verwiesen.
8. Die BuFaK WiWi bekennt sich zur Gleichwertigkeit von akademischen Abschlüssen
nach dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse unabhängig von
der Hochschulform und lehnt eine Ungleichbehandlung von Studierenden auf Basis
der Hochschulform ab.
9. Um den Wechsel zwischen Hochschulen zum Master hin zu ermöglichen, muss
sichergestellt werden, dass bei Fächern, die mehreren Kompetenzbereichen
zugeordnet werden können (z.B. Ökonometrie zu VWL und Statistik), die Einordnung
des Moduls der ausstellenden Hochschule auch bei anderen Hochschulen akzeptiert
wird, wenn vergleichbare Kompetenzen erworben worden sind.
Besonders im Sinne des in Punkt 1 benannten Kriteriums der Vergleichbarkeit,
sollen sich noch nicht erbrachte Leistungen im Bachelor nicht negativ auf die
Bewertung der Gesamtleistung der Studierenden auswirken.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Kommentare
Laura Waldvogel: