Veranstaltung: | BuFaK WiWi |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 4. Bestehende Positionspapiere |
Antragsteller*in: | BuFaK Rat (BuFaK Rat) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2024, 22:38 |
A7: Reformierung des Bildungsföderalismus und Auflockerung des Kooperationsverbots
Antragstext
Die BuFaK WiWi begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, eine Reformierung
des Bildungsföderalismus in Angriff zu nehmen. Eine Lockerung des
Kooperationsverbots ist ein lange überfälliger Schritt, um Bildung in
Deutschland zu fördern und eine führende Position im internationalen Vergleich
einzunehmen und zu behaupten. Die BuFaK WiWi ist der Meinung, dass eine
Zusammenarbeit von Bund und Ländern dabei nicht nur auf die Investition des
Bundes in die Sanierung von maroden Gebäuden und Infrastruktur beschränkt sein
sollte. Vielmehr muss es zur dauerhaften Aufgabe der Bundesregierung werden,
nationale Bildungsstandards zu schaffen und die Chancengleichheit im deutschen
Hochschulsystem zu garantieren. Dafür ist aus Sicht der BuFaK WiWi eine
nationale Strategie zur Verbesserung der Bildung in Deutschland (von der
frühkindlichen Förderung bis hin zur nebenberuflichen Weiterbildung im Sinne des
lebenslangen Lernens) notwendig, an deren Umsetzung Bund und Länder gemeinsam
arbeiten. Investitionen in die Allgemeinheit des Personals, Fortbildung und
Inventar (Zukunftstechnologien/digitales Lernen) über die Instandhaltung der
Immobilien hinaus müssen ermöglicht werden. Fortschrittliche Bildungsstandorte
dürfen dabei jedoch nicht benachteiligt werden. Es kann weiterhin nicht
zielführend sein, dass die finanzielle Situation einer Hochschule von der
wirtschaftlichen Stärke eines Bundeslandes abhängig ist. Eine solide
Grundfinanzierung muss davon unabhängig sichergestellt werden. Eine vollständige
Abschaffung des Kooperationsverbots ist auf Grund der historischen Gründe, wegen
denen es eingeführt wurde, nicht anzustreben, um die Souveränität der Länder in
Bildungsangelegenheiten zu wahren und eine zu starke inhaltliche Einflussnahme
des Bundes zu verhindern. Deutschland sollte das gemeinsame Ziel verfolgen, ein
weltweit führender Bildungsstandort zu sein und sich in der internationalen
Konkurrenz mit Staaten wie China, USA, Indien oder dem Rest der EU sehen und
nicht auf Grund von internen Unstimmigkeiten das eigene Potenzial unausgeschöpft
lassen und die Entwicklung bremsen. Ein weiterer begrüßenswerter Effekt ist die
Verbesserung der Chancengleichheit von Schüler:innen und Studierenden
unterschiedlicher Bundesländer sowie die Vergleichbarkeit der Lehre.
Begründung
Turnusmäßige Bestätigung
Kommentare
Fabian Althoff - Winfo Uni Trier:
- Anwendungsbeispiel "DigitalPakt Schule".
Robert Mechling (BTU Cottbus-Senftenberg):